Anmeldungen und Ummeldungen bei Umzügen

Ihren Umzug nach Bodnegg (Anmeldung) oder den Umzug innerhalb von Bodnegg (Ummeldung) können Sie beim Bürgerbüro melden.

Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen (bitte hierfür alle Ausweispapiere mitbringen).

 

Erforderliche Unterlagen

  • - Personalausweis oder Reisepass
  • - bei Familienangehörigen: für Kinder, die keinen Reisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen
  • - Bescheinigung des Wohnungsgebers (Wohnungsgeberbestätigung)

Ein Muster der Wohnungsgeberbestätigung haben wir hier zum Download bereitgestellt.

Mit der Anmeldung werden gleichzeitig ihre Ausweisdokumente aktualisiert.

Beachten Sie bitte, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen an- bzw. ummelden müssen.

 

Silvia Madlener       

Bürgerbüro, Passamt, Gewerbeamt, Fundamt 
Zimmer: 10
Telefon: 07520/9208-10