In § 20a der Gemeindeordnung ist verankert, dass wichtige Gemeindeangelegen-heiten mit den Einwohnern erörtert werden sollen. Zu diesem Zweck soll der Gemeinderat in der Regel einmal im Jahr, im Übrigen nach Bedarf eine Einwohner-versammlung (früher Bürgerversammlung) anberaumen.
Bis dato wurden zu jedem einzelnen Thema Informationsveranstaltungen für unsere Einwohner abgehalten. Nachdem es derzeit eine ganze Reihe an interessanten Themen und Maßnahmen gibt, die im Rahmen einer Einwohnerversammlung vorgestellt und erörtert werden können, laden wir alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner herzlich ein.
Auf eine zahlreiche Teilnahme freuen sich
Gemeinderat, Gemeindeverwaltung und Bürgermeister