HALLENBAD BODNEGG

 

Das Hallenbad startete am Mittwoch, 21.01.2026 in den öffentlichen Badebetrieb!

 

Öffnungszeiten: 

Mittwoch (Warmbadetag)   von 16.30 Uhr bis 21.00 Uhr 
Donnerstag                        von 16.30 Uhr bis 21.00 Uhr 

Dampfbadbetrieb zu allen Öffnungszeiten! 

 

Eintrittspreise: 

Saisonkarte Frühjahr 2026

   Erwachsene                                      20 Euro
   Kinder/Jugendliche (6 - 17 Jahre)     10 Euro
   Ermäßigt*                                          15 Euro

Saisonkarten sind im Hallenbad erhältlich.  

 

Tageskarte

   Erwachsene                                      3,30 Euro
   Kinder/ Jugendliche (6 - 17 Jahre)    2,00 Euro
   Ermäßigt*                                          2,80 Euro

 

*Schüler*innen / Studierende / Auszubildende / Senioren*innen / BFD / FSJ / Schwerbehinderte (Begleitperson erhält kostenfreien Eintritt) 

 

 

Hallenbad

 

Das Hallenbad Bodnegg startete in dieser Hallenbadsaison nicht wie geplant im Herbst, nachfolgend die Hintergründe dazu: 

Am 25. Februar 2025 fällte das Landgericht Konstanz ein Urteil gegen zwei Lehrkräfte, das auch für kommunale Betreiber von Hallenbädern weitreichende Konsequenzen hat. In der Folge haben Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Bodnegg an Informationsveranstaltungen des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie an Schulungen der Kanzlei IUSCOMM teilgenommen. Dabei wurde deutlich, dass die bisherige Praxis vieler Gemeinden – auch in Bodnegg – nicht den heutigen rechtlichen Anforderungen entsprach.

Wesentliche neue Erkenntnisse waren:

  • Der Betrieb eines Hallenbads erfordert zwingend den Einsatz einer Fachkraft für Bäderwesen (Bademeister).
  • Für externe Nutzer (z. B. Vereine, Schwimmschulen, auswärtige Schulen) müssen rechtssichere Nutzungsüberlassungsverträge abgeschlossen werden. Eine Einweisung durch die Fachkraft für Bäderwesen hat in gewissen Abständen zu erfolgen.
  • Eine verbindliche Badeordnung sowie eine Hallenbadordnung sind zu erstellen und durchzusetzen.
  • Der Hausmeister darf aus Sicherheitsgründen keine Arbeiten alleine im Beckenbereich mehr durchführen. Künftig muss daher bei Reinigung und Reparaturen zusätzliches Personal anwesend sein.

 

Um diese Vorgaben umzusetzen, haben wir sofort nach Bekanntwerden der neuen Rechtslage Gespräche mit benachbarten Kommunen geführt. Mit der Stadt Tettnang und Frau Bürgermeisterin Rist konnten wir eine Kooperation vereinbaren: Bademeister aus Tettnang werden auch in Bodnegg eingesetzt.

So ist gewährleistet, dass Fachkräfte im Ganzjahresbetrieb tätig sein können – im Sommer in Tettnangs Freibädern und in den Schulzeiten in unserem Hallenbad.

Eine Lösung, von der beide Seiten profitieren. Mit dem Personal alleine ist es aber nach weiteren Erkenntnissen über die Rechtslage nicht getan.

 

Wie ging es weiter?

  • Unsere beiden eigenen Schulen (BZB und Lindenschule) konnten den Badebetrieb wieder aufnehmen, weil wir hier mit mehren täglichen Beprobungen und Kontrollen der Wasserqualität, sowie der Kontrolle der Laufwege, den Betrieb sichern können.
  • Für externe Nutzer wurde gemeinsam mit einer Fachanwaltskanzlei ein passender Nutzungsvertrag erarbeitet. Nutzungsverträge anderer Gemeinden konnten laut Aussage anderer Betreiber nicht einfach so kopiert werden, sondern mussten auf das individuelle Bad mit seiner individuellen Technik (bspw. Hubbodentechnik) abgestimmt werden.
  • Die Arbeitsabläufe und Dokumentationen des Hausmeisterdienstes mussten angepasst werden. Dabei ist ein erhöhter Personaleinsatz einzuplanen.
  • Da die Gemeinde Bodnegg diese Leistungen extern beschaffen muss, sind wir auf die Zusammenarbeit mit Dritten angewiesen.

 

Warum war das bisher anders möglich?

Nach dem o.g. Kenntnisstand mussten wir feststellen, dass das Hallenbad in den vergangenen Jahren nicht in allen Punkten rechtssicher betrieben wurde. Ohne das Urteil des Landgerichts Konstanz wäre dies vermutlich auch nicht aufgefallen.