AKtuell hat das Hallenbad noch geschlossen. Gerne möchten wir Sie über den aktuellen Stand zur Wiedereröffnung informieren.
Am 25. Februar 2025 fällte das Landgericht Konstanz ein Urteil gegen zwei Lehrkräfte, das auch für kommunale Betreiber von Hallenbädern weitreichende Konsequenzen hat. In der Folge haben Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Bodnegg an Informationsveranstaltungen des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie an Schulungen der Kanzlei IUSCOMM teilgenommen. Dabei wurde deutlich, dass die bisherige Praxis vieler Gemeinden – auch in Bodnegg – nicht den heutigen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Wesentliche neue Erkenntnisse sind:
Um diese Vorgaben umzusetzen, haben wir sofort nach Bekanntwerden der neuen Rechtslage Gespräche mit benachbarten Kommunen geführt. Mit der Stadt Tettnang und Frau Bürgermeisterin Rist konnten wir schonmal mündlich eine Kooperation vereinbaren: Bademeister aus Tettnang werden künftig auch in Bodnegg eingesetzt.
Die Ausarbeitung der notwendigen Unterlagen ist nun bei der Stadt Tettnang in Vorbereitung.
So ist gewährleistet, dass Fachkräfte im Ganzjahresbetrieb tätig sein können – im Sommer in Tettnangs Freibädern und in den Schulzeiten in unserem Hallenbad.
Eine Lösung, von der beide Seiten profitieren. Mit dem Personal alleine ist es aber nach weiteren Erkenntnissen über die Rechtslage nicht getan.
Wie geht es nun weiter?
Warum war das bisher anders möglich?
Nach aktuellem Kenntnisstand mussten wir feststellen, dass das Hallenbad in den vergangenen Jahren nicht in allen Punkten rechtssicher betrieben wurde. Ohne das Urteil des Landgerichts Konstanz wäre dies vermutlich auch nicht aufgefallen.
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, alle notwendigen Vorgaben zu erfüllen, damit unser Hallenbad für Schulen, Vereine und die Bürgerschaft wieder geöffnet werden kann.
Ein festes Eröffnungsdatum können wir erst nennen, sobald zum einen die Stadt Tettnang die nötigen Unterlagen für die Personalüberlassung erarbeitet hat und zum anderen die Nutzungsverträge, sowie die Badeordnung erarbeitet ist.
Für Ihr Verständnis und Ihre Geduld in dieser Übergangszeit danken wir Ihnen herzlich.
