Das Hallenbad startete am Mittwoch, 21.01.2026 in den öffentlichen Badebetrieb!
Öffnungszeiten:
Mittwoch (Warmbadetag) von 16.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Donnerstag von 16.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Dampfbadbetrieb zu allen Öffnungszeiten!
Eintrittspreise:
Saisonkarte Frühjahr 2026
Erwachsene 20 Euro
Kinder/Jugendliche (6 - 17 Jahre) 10 Euro
Ermäßigt* 15 Euro
Saisonkarten sind im Hallenbad erhältlich.
Tageskarte
Erwachsene 3,30 Euro
Kinder/ Jugendliche (6 - 17 Jahre) 2,00 Euro
Ermäßigt* 2,80 Euro
*Schüler*innen / Studierende / Auszubildende / Senioren*innen / BFD / FSJ / Schwerbehinderte (Begleitperson erhält kostenfreien Eintritt)

Das Hallenbad Bodnegg startete in dieser Hallenbadsaison nicht wie geplant im Herbst, nachfolgend die Hintergründe dazu:
Am 25. Februar 2025 fällte das Landgericht Konstanz ein Urteil gegen zwei Lehrkräfte, das auch für kommunale Betreiber von Hallenbädern weitreichende Konsequenzen hat. In der Folge haben Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Bodnegg an Informationsveranstaltungen des Gemeindetags Baden-Württemberg sowie an Schulungen der Kanzlei IUSCOMM teilgenommen. Dabei wurde deutlich, dass die bisherige Praxis vieler Gemeinden – auch in Bodnegg – nicht den heutigen rechtlichen Anforderungen entsprach.
Wesentliche neue Erkenntnisse waren:
Um diese Vorgaben umzusetzen, haben wir sofort nach Bekanntwerden der neuen Rechtslage Gespräche mit benachbarten Kommunen geführt. Mit der Stadt Tettnang und Frau Bürgermeisterin Rist konnten wir eine Kooperation vereinbaren: Bademeister aus Tettnang werden auch in Bodnegg eingesetzt.
So ist gewährleistet, dass Fachkräfte im Ganzjahresbetrieb tätig sein können – im Sommer in Tettnangs Freibädern und in den Schulzeiten in unserem Hallenbad.
Eine Lösung, von der beide Seiten profitieren. Mit dem Personal alleine ist es aber nach weiteren Erkenntnissen über die Rechtslage nicht getan.
Wie ging es weiter?
Warum war das bisher anders möglich?
Nach dem o.g. Kenntnisstand mussten wir feststellen, dass das Hallenbad in den vergangenen Jahren nicht in allen Punkten rechtssicher betrieben wurde. Ohne das Urteil des Landgerichts Konstanz wäre dies vermutlich auch nicht aufgefallen.