Die Gemeinde vergibt im Baugebiet "Hochstätt IV" noch vier gemeindeeigene Grundstücke gegen Höchstgebot. Auf den Grundstücken gegen Höchstgebot sind Bebauungen mit Einzelhäusern mit bis zu drei Wohnungen zulässig. Das Mindestgebot liegt bei 350,00 € pro Quadratmeter. Die Abgabe von Geboten ist vom 01.06.2026 bis 31.08.2026 ausschließlich über baupilot.com möglich. Die Vergaberichtlinie sowie der Vermarktungsplan sind ebenfalls über Baupilot aufrufbar.
Im Baugebiet "Hochstätt IV" wurden zwei Grundstücke mit Gebäudetyp 3 erschlossen. Auf den Grundstücken können Mehrfamilienhäuser mit bis zu acht Wohnungen, Doppelhäuser mit bis zu zwei Wohnungen oder Reihenhäuser mit bis zu zwei Wohnungen realisiert werden. Beide Grundstücke wurden mittlerweile an einen Bauträger vergeben.
Im Baugebiet Hochstätt IV ist ein Spielplatz angelegt. Die Entwurfsplanung ist unten abrufbar.